Am Donnerstag, 20. März 2014, fand im EBZ Effretikon der traditionelle Fyrabig-Anlass zu den Themen «Die neuen Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertragsrecht»sowie «Änderungen in der SIA-Norm 118» statt. Ab 17.30 Uhr trafen die rund 65 Teilnehmer in der Gourmetina ein und wurden anschliessend um 18.00 Uhr durch Peter Bührer, Vorstandsmitglied EIT.zürich, herzlich begrüsst.
Claudia Schneider Heusi, Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht der Schneider Rechtsanwälte AG in Zürich, erläuterte in ihrem Referat die Unterschiede des Kauf- und Werkvertragsrecht in Bezug auf die Verjährungs- sowie Garantiefristen. An praxisnahen Beispielen zeigte sie die verschiedenen möglichen Varianten und Risiken auf. Zum Abschluss ihres Referates ging Rechtsanwältin Claudia Schneider Heusi noch kurz auf die wesentlichen Neuerungen in der SIA-Norm 118 (2013) ein.
Im Anschluss wurde die Möglichkeit zur Fragestellung und zum Meinungsaustausch rege genutzt.